Dienstleistungen: Markt Pöttmes

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Marktplatz
Nebelschwaden, die über den Trinkwassergebiet von Gundelsdorf verharren
Momentaufnahme von der Ach
Untergehende Sonne hinter Pöttmes
Mandlachsee
Abendrot bei Pöttmes Foto: Robert Jank

Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen, Beantragung einer Genehmigung für Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen anbieten möchten.

Bei Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen bestimmen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Voraus Umfang und Ziel der Fahrten. Die Fahrten müssen am Ende zum Ausgangsort zurückführen. Die Fahrgäste müssen einen für die gesamte Strecke gültigen Fahrschein besitzen, auf dem der Preis vermerkt ist. Sie dürfen keine Reisenden mitnehmen, die nur einen Teil der Strecke buchen wollen.

Die Genehmigung können Sie bei dem Einsatz von Pkw für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.

  • persönliche und fachliche Eignung sowohl der antragstellenden Person als auch der eingesetzten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
  • Betriebssitz oder Niederlassung im Inland (im handelsrechtlichen Sinn)
  • Nachweis, dass das Unternehmen sicher und leistungsfähig ist

Die Genehmigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot können Sie ein Antragsformular im Internet herunterladen.

Sie müssen folgende Angaben zu den verwendeten Fahrzeugen machen:

  • Anzahl
  • Art 
  • Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter
  • amtliche Kennzeichen
  • Hersteller
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Anzahl der Sitzplätze

Nachdem Sie den Antrag mit den vollständigen Unterlagen eingereicht haben, können im Rahmen des Anhörverfahrens unter anderem die folgenden Stellen eine Stellungnahme abgeben:

  • die Gemeinde
  • die Industrie- und Handelskammer
  • die Fachgewerkschaft
  • der Fachverband

Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Stelle abschließend über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.

Keine
Hinweis: Sollten Sie eine Verlängerung der Genehmigung beantragen wollen, ist frühzeitig vor Ablauf der auslaufenden Genehmigung ein Genehmigungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Personenkraftwagen: 50,00 - 500,00 EUR

  • Es sind folgende Unterlagen für die Genehmigung erforderlich:
    • Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
    • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (als beglaubigte Abschriften)
    • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
    • bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
    • Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
    • Die Bescheinigung benötigen Sie
      • von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben sowie
      • für sich selbst, sofern Sie freiwillig/privat versichert sind oder waren.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF)
    • Nachweis der fachlichen Eignung
    • Eigenkapitalbescheinigung und möglicherweise Zusatzbescheinigung (Stichtag für beide nicht länger als zwölf Monate zurückliegend)
    • wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, von diesen:
      • Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
      • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
      • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
      • Nachweis der fachlichen Eignung
      • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis
    • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge

  • § 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • § 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Landratsamt Aichach-Friedberg

AdresseLandratsamt Aichach-Friedberg
Münchener Str. 9
86551 Aichach
+49 8251 92-0+49 8251 92-0
+49 8251 92-371+49 8251 92-371

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)