Dienstleistungen: Markt Pöttmes

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Pöttmes
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Markt Pöttmes
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Marktplatz
Nebelschwaden, die über den Trinkwassergebiet von Gundelsdorf verharren
Momentaufnahme von der Ach
Untergehende Sonne hinter Pöttmes
Mandlachsee
Abendrot bei Pöttmes Foto: Robert Jank

Medizintechnik, LifeScience, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert Kooperationsvorhaben im Bereich LifeScience, Schwerpunkt Medizintechnik, sofern diese der industrieller Forschung bzw. der experimenteller Entwicklung zuordenbar sind.

Zweck

Die Förderung soll Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) auf dem Gebiet der Medizintechnik ermöglichen und die Umsetzung der Forschungsergebnisse in neue Produkte und Verfahren beschleunigen.

Die Ausrichtung der FuE-Vorhaben ist auf die Steigerung der Kompetenz und Effizienz im Gesundheitswesen in Bayern ausgelegt.

Gegenstand

Die Förderung umfasst insbesondere folgende Themenbereiche und Fragestellungen:

  • Methoden der Bioinformatik einschließlich der Biosignalanalyse und -synthese,
  • medizinische Bildgebung und Bildverarbeitung,
  • intelligente, biomedizinische Sensorik bzw. Aktorik in Mikro- und Nanotechnik,
  • Laserapplikationen und optische Systeme für Diagnose und Therapie,
  • biomedizinische Mechatronik und Robotik,
  • Medizintechnik für minimalinvasive Chirurgie und Interventionen,
  • medizintechnische Konstruktionen und Instrumente,
  • Biomaterialien, Tissue Engineering und Implantate,
  • Organ- und Orthopädie-Prothetik,
  • physikalische Methoden für Konservierungs- oder Selektionsverfahren,
  • systemrelevante Software für Diagnose und Therapie,
  • Telemedizin und eHealth,
  • präventive Methoden für die Geriatrie und Gesundheitserhaltung.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern,
  • sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen.

Die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations- (FuEuI-) Vorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt berücksichtigt.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können

  • Personalkosten (Pauschalen),
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung,
  • Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Kosten für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden,
  • sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen.

Art und Umfang

Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Die Beihilfeintensität beträgt

  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der industriellen Forschung,
  • bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der experimentellen Entwicklung.

Die Beihilfeintensität wird bei Verbundvorhaben für jeden einzelnen Begünstigten ermittelt; die Beihilfehöchstintensität für das Verbundvorhaben beträgt 50 Prozent. Zusätzlich können bei Erfülling der Voraussetzungen nach Art. 25 Abs. 6 Bst. b AGVO für gewerbliche Projektpartner bis zu 15 Prozentpunkte gewährt werden.

Falls unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der industriellen Forschung als auch der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt.

  • Die Durchführung des Vorhabens muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
  • Das Vorhaben muss sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d. h. die zu entwickelnden Technologien, Produkte und Dienstleistungen müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.
  • Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.
  • Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden oder wesentlich im Auftrag von nicht am Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.
  • Mindestens einer der am Vorhaben wesentlich beteiligten Partner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen, bei Unternehmen auch im Bereich der Produktion, verfügen.
  • Antragsteller bzw. Projektbeteiligte müssen für die Finanzierung des Vorhabens nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen, die nicht durch andere öffentliche Hilfen finanziert oder zinsverbilligt werden.
  • Eine Kumulierung mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen staatlichen Beihilfen ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 8 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) möglich.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 1 Abs. 4 Buchst. c) in Verbindung mit Art. 2 Nr. 18 AGVO werden nicht gefördert. Dies gilt insbesondere für Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller und, sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, für dessen gesetzlichen Vertreter, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 Abgabenordnung (AO) abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.
  • Einem Unternehmen, das einer Rückforderung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, darf eine Beihilfe nach diesen Fördergrundsätzen nicht gewährt werden.
  • Die Veröffentlichung der Bewilligung von Vorhaben erfolgt nach Maßgabe von Art. 9 Abs. 1 Buchst. c) AGVO in Verbindung mit Anhang III AGVO.

  • Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an den Projektträger zu richten.
  • Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich. Weitere Informationen werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bereitgestellt (vgl. „Online-Verfahren“).
  • Der Projektträger übernimmt namens und im Auftrag des Freistaates Bayern die Prüfung der Skizzen und Anträge, gibt, ggf. auch unter Einschaltung von Fachgutachtern, eine Empfehlung für die Förderentscheidung ab und führt die Abwicklung der Förderung, die Bearbeitung der Zahlungsanforderungen, die Prüfung der Zwischenberichte, des Verwendungsnachweises und der Verwertungsberichte sowie die Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Antragstellern durch. Der Projektträger ist berechtigt, Erklärungen zu den Anträgen und zur Abwicklung der Förderung bei den Antragstellern einzuholen. Der Projektträger ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Die Bewilligungsbehörde erlässt den Zuwendungsbescheid und zahlt die Fördermittel aus. Die Mittelabrufe sowie der Verwendungsnachweis sind dem Projektträger vorzulegen, der diese an die Bewilligungsbehörde weiterleitet.
  • Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist gemäß Art. 91 BayHO berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zusätzlich zu prüfen.

keine

Die Auswahl von Projekten erfolgt durch ein Gutachtergremium, das halbjährlich tagt. Nähere Auskunft erteilt der Projektträger.

  • Es werden Förderaufrufe ausgelobt.
  • Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.
  • Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

  • Projektskizzen und ProjektbeschreibungIn der ersten Stufe müssen Projektskizzen (gemäß dem Förderaufruf) an den Projektträger vollständig und fristgerecht übermittelt werden. Nach vergleichender Projektauswahl muss für ausgewählte Vorhaben je Verbundteilnehmer ein Antrag inkl. ausführlicher Projektbeschreibung einschließlich Verwertungsplan und Finanzierungsnachweis eingereicht werden. Nicht ausgewählte Vorhaben werden nicht weiter berücksichtigt.

  • Richtlinien zur Durchführung des "Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)"

Bayern Innovativ GmbH

AdresseBayern Innovativ GmbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
+49 911 20671-611+49 911 20671-611
+49 911 20671-650+49 911 20671-650

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)